- Geldwerter Vorteil pro Monat
- 652,50 €
- davon Privatnutzung (1-%-Regel)
- 450,00 €
- davon Arbeitsweg (0,03 % je km)
- 202,50 €
- Maßgeblicher Ansatz
- 1 % des Listenpreises (je Monat)
- Mehrbelastung durch Steuer und Sozialabgaben / Monat
- 305,07 €
- Mehrbelastung pro Jahr
- 3.660,84 €
- Gerechnet wird für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden, mit der Listenpreismethode. Für Elektrofahrzeuge, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 angeschafft wurden, gilt der Viertel-Ansatz nur bis 70.000 € Bruttolistenpreis (§ 52 Abs. 12 EStG). Fahrtenbuch, Zuzahlungen und Nutzungsentgelte des Arbeitnehmers, die pauschale Abrundung des Listenpreises und die Einzelbewertung der Arbeitswege sind nicht berücksichtigt. Das Netto ist eine Näherung nach Lohnsteuer-Programmablaufplan und Sozialversicherungssätzen 2026.